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   BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03   

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BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03 (https://dejure.org/2004,2363)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 7 C 23.03 (https://dejure.org/2004,2363)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 (https://dejure.org/2004,2363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 1, Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung durch den Treuhänder; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; Überzeugungsgrundsatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6
    Berechtigter; Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Veräußerung durch den Treuhänder; Widerlegung; gesetzliche Vermutung; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Vermögensgegenstands durch einen Treuhänder; Geltung der Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes ; Nachweis der freien Verfügbarkeit über den Kaufpreis als Möglichkeit die Vermutung zu widerlegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 85
  • NVwZ-RR 2005, 80
  • LKV 2005, 172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Das gilt namentlich auch für eine unzureichende indizielle Beweisführung (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der einem verfolgungsfrei bestellten Bevollmächtigten zugeflossene Kaufpreis in die freie Verfügbarkeit des Verfolgten gelangt ist, solange der Bevollmächtigte in der Lage war, entsprechend den tatsächlichen oder vermuteten Weisungen der Vollmachtgeberin zu handeln (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer die anerkannten Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 ; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Das gilt unabhängig davon, ob aus ihnen geschlossen werden muss, der Kaufpreis sei bis zur Anfertigung der Vermögensteuererklärung 1938 in die freie Verfügbarkeit von A. K. gelangt (vgl. hierzu Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer die anerkannten Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 ; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Dieser Grundsatz setzt entsprechend dem Zweck einer Wiedergutmachung in Natur die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - BVerwGE 118, 337 m.w.N.; Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Davon abgesehen müssen bei der Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG die alliierten Rückerstattungsregelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 ).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Dieser Grundsatz setzt entsprechend dem Zweck einer Wiedergutmachung in Natur die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - BVerwGE 118, 337 m.w.N.; Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Dieser Grundsatz setzt entsprechend dem Zweck einer Wiedergutmachung in Natur die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - BVerwGE 118, 337 m.w.N.; Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99

    Offene Vermögensfragen - Grundstücksverkauf; Haftentlassung; Ausreise; Vollmacht

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
    Danach greift die Regelvermutung, dass ein ausreisebedingter Grundstücksverkauf auf unlauteren Machenschaften i.S. des § 1 Abs. 3 VermG beruhte, nicht ein, wenn das Grundstück nach der Ausreise durch einen Bevollmächtigten veräußert wurde (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Das Gericht verstößt gegen das Gebot, seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen, wenn es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 23.03 - BVerwGE 122, 85 ).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    b) Soweit mit der Beschwerde durch den Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 - (BVerwGE 122, 85 ) eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes gerügt worden sein sollte, ist ein solcher nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    b) Soweit mit der Beschwerde durch den Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 - (BVerwGE 122, 85 ) eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes gerügt worden sein sollte, ist ein solcher nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Davon weicht die Rechtsprechung zur Gewährleistung des Wiedergutmachungszwecks lediglich in den Fällen einer Treuhand ab, in denen in der Verfolgtensituation die formale Rechtsinhaberschaft auf eine andere Person übertragen worden war, während das wirtschaftliche Eigentum bei dem vormaligen Eigentümer und Treugeber verblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 - BVerwGE 122, 85 ).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vereinzelt entschieden, eine lückenhafte Beweiswürdigung stelle zugleich einen Verfahrensmangel dar, weil das Urteil nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen worden sei (Urteil vom 23. September 2004  7 C 23/03, BVerwGE 122, 85, unter 3., m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15

    Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht;

    Es ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal verfolgungsbedingten Vermögensverlusts (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 - BVerwGE 122, 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

    Dabei kann offen bleiben, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler und nicht als materiellrechtlicher Mangel zu werten ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 BVerwG 7 C 23.03 BVerwGE 122, 85 ); denn der Vorwurf der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe den Inhalt der Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 15. Juli 1997 und 13. September 2004 nicht zur Kenntnis genommen und sei deshalb von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen, ist unberechtigt.
  • VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 43/04
    Bei einem Treuhandverhältnis, das durch das Auseinanderfallen von rechtlicher und wirtschaftlicher Zuordnung gekennzeichnet ist, weil der Treuhänder über das Treugut im eigenen Namen verfügen kann, ist der Treugeber als Berechtigter nach dem Vermögensgesetz anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, 7 C 23/03).

    Die Kammer ist der Auffassung, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004, 7 C 23/03, nur auf Veräußerungen von Vermögensgegenständen durch den Treuhänder bezieht.

  • BVerwG, 16.08.2006 - 8 C 16.05

    Berechtigteneigenschaft; Treuhänder; Eigentum, wirtschaftliches; Übergang der

    In dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 23.03 - (BVerwGE 122, 85 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 27) wird für eine Schädigung treuhänderisch gehaltenen Eigentums die Berechtigung des Treugebers angenommen.
  • BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 7.05

    Pflicht zur Planänderung zur Ermöglichung des Baus einer Moschee -

    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 23.03 - (juris).
  • BVerwG, 25.07.2005 - 4 BN 31.05

    Anforderungen an die Darlegung eines Aufklärungsmangels im Rahmen der Beschwerde

  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
  • BVerwG, 25.07.2005 - 4 BN 33.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensmängel -

  • BVerwG, 25.07.2005 - 4 BN 32.05

    Anforderungen an die Darlegung eines Aufklärungsmangels im Rahmen der Beschwerde

  • BVerwG, 16.02.2006 - 7 B 85.05

    Berechtigung an einem Grundstück in Ost-Berlin - Anspruch auf Entschädigung nach

  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 57.10

    Antrag auf Rückübertragung auch der anderen ideellen Hälfte eines Grundstücks

  • VG Potsdam, 18.01.2023 - 1 K 1578/19
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03)   

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https://dejure.org/2004,2996
BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    LwAnpG § 63 Abs. 2, § 64; SachenRBerG § 19 Abs. 2 und 4, § 81 Abs. 1 Nr. 2, § 82 Abs. 2; FlurbG §§ 27 ff., § 49 Abs. 1 Satz 2; BauGB § 194; WertV § 5 Abs. 5 Satz 2, §§ 13 f.; VwGO § 137 Abs. 2
    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; Grundstückseigentum; Gebäudeeigentum; Trennung zwischen Boden- und Gebäudeeigentum; Erbbaurecht; Wertgleichheit; Bodenwert; Wertminderung; Altstandorte; Ruinengrundstück; Abbruchkosten; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LwAnpG § 63 Abs. 2, § 64
    Abbruchkosten; Abfindungsgrundstücke; Altstandorte; Bewertungsregeln; Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Bodenwert; Einlagegrundstücke; Erbbaurecht; Gebäudeeigentum; Grundsatz der genügenden Anzahl der Verkaufsfälle; Grundstückseigentum; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berücksichtigung eines Erbbaurechts bei der Bodenwertermittlung eines Abfindungsgrundstücks im Bodenordnungsverfahren; Wertminderung eines Abfindungsgrundstücks durch die Auferlegung von Abbruchkosten; Revisionsgerichtliche Auslegung des § 19 Abs. 2 S. 3 Nr. ...

  • rechtsportal.de

    Gewöhnliche Kosten alsbaldigen Abbruchs von Gebäuden bei Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 373
  • NVwZ RR0582
  • NVwZ-RR 2005, 82
  • DÖV 2005, 395
  • LKV 2005, 172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 270/01

    Erhebung der Einrede geringer Nutzungsdauer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Erforderlich ist ein Abbruch vielmehr auch dann, wenn die Gebäude oder Anlagen nach der Verkehrsanschauung insoweit eine wertlose Bausubstanz darstellen, als sie im Rahmen ihres Nutzungszwecks keiner wirtschaftlich sinnvollen Verwendung mehr zugeführt werden können (vgl. zum Ruinengrundstück im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG BGH, Urteil vom 20. September 2002 V ZR 270/01 VIZ 2003, 92 ).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    16 Bei dieser Vertragsauslegung handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht gebunden ist, wenn die Auslegung nicht einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14, S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Dem Revisionsgericht ist danach zwar eine Überprüfung der Auslegung auf Beachtung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht verwehrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 BVerwG 8 C 17.87 BVerwGE 84, 157 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Diese gebieten namentlich nicht beim Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben, sondern der Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 21.89 BVerwGE 84, 257 ).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    21 Der Senat hat bereits entschieden, dass die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen hat, dass unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 BVerwG 9 C 5.02 BVerwGE 118, 92 ).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Hieraus ist vielmehr lediglich zu entnehmen, dass der damalige Gesetzgeber weder dem Boden- noch dem Gebäudeeigentümer eine Präferenzstellung einräumen wollte, weil sich beide wie die gleichberechtigten Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens gegenüberstehen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 11 C 5.97 BVerwGE 108, 202 ).
  • BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98

    Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Aufgrund der zu DDR-Zeiten erfolgten Bebauung " besteht insoweit eine Art Zwangsgemeinschaft" (so BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2001 1 BvR 198/98 ZOV 2001, 92 = VIZ 2001, 330), die unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Beteiligten aufgelöst werden soll.
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Die darin liegende Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör bleibt aber folgenlos, weil sie sich nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis;

    Soweit es in diesem Zusammenhang auf den Inhalt des Betriebsführungsvertrages ankommt, kann dahinstehen, ob und inwieweit das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO an die diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist oder darauf Zugriff hat, weil es sich dabei um Prozesstatsachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2.17 - WM 2019, 397 Rn. 12 m.w.N.) oder eine von § 137 Abs. 2 VwGO nicht erfasste rechtliche Schlussfolgerung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 35 m.w.N.) mit der Folge, dass es insbesondere § 6 selbst auszulegen und nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB den Sinn dieser vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 10 C 1.04 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 3 S. 15).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Falls - wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt - ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - BVerwGE 121, 373 ).
  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer

    Im Rahmen einer Verkehrswertermittlung führen nämlich die Sanierungskosten zu einem Abschlag, der zur Folge hat, dass der Bodenwert sinkt oder sich sogar ein negativer Bodenwert bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - juris).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    Falls wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 BVerwG 9 C 5.02 BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 BVerwG 10 C 1.04 BVerwGE 121, 373 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 10 C 1/04 -, BVerwGE 121, 373-382, Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92, 94).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 2/08

    Zum Begriff der Landwirtschaft im Bodenordnungsverfahren

    Dementsprechend hat die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Die §§ 133, 157 BGB gebieten zudem, nicht beim Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben, sondern den Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 -, juris Rn. 36, vom 1. September 2004 - 10 C 1.04 -, juris Rn. 16, und vom 28. März 2019 - 5 CN 1.18 -, juris Rn. 15; Kellner NJ 2011, 131 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 4/08

    Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09

    Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin;

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6081
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03 (https://dejure.org/2004,6081)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3 M 147/03 (https://dejure.org/2004,6081)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3 M 147/03 (https://dejure.org/2004,6081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen auf Zahlung einer Stellplatzablöse gerichteten Bescheid; Glaubhaftmachung der Einlegung eines Widerspruchs im Eilverfahren per eidesstattlicher Versicherung; Auslegung des Begriffs der öffentlichen Abgaben; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 3; ; LBauO M-V § 48 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 3; LBauO M-V § 48 Abs. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Funktion und Charakter hat die Stellplatzablöse?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 258 (Ls.)
  • LKV 2005, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03
    Das ist der Fall, wenn der Hoheitsträger sich mit ihrer Hilfe eine Einnahmequelle erschließt, die es ihm ermöglicht, seine eigenen Ausgaben voll oder jedenfalls teilweise zu decken (BVerwG, B. v. 17.12.1992 - 4 C 30/90 - NVwZ 1993, 1112 = DVBl 1993, 441).
  • OVG Brandenburg, 17.11.1999 - 4 B 99/99

    Der durch Leistungsbescheid konkretisierte Kostenerstattungsanspruch; Sofortige

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03
    Insofern hat auch das Bundesverwaltungsgericht a.a.O. den Begriff der öffentlichen Abgaben i. S. einer Vergleichbarkeit mit Steuern definiert (vgl. OVG Frankfurt/O. B. v. 17.11.1999 - 4 B 99/99 - LKV 2000, 313).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2001 - 1 M 80/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03
    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat zu dieser Rechtsfrage in seinem Beschluss vom 01.02.2001 -1 M 80/00 - NVwZ-RR 2001, 401 = KStZ 2001, 302 ausgeführt:.
  • OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98

    Ausgleichsbetrag für einen Stellplatz als öffentliche Abgabe i.S.v. § 80 Abs. 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03
    Für die Ablösung der Stellplatzpflicht entspricht dies im Ergebnis der h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NordÖR 1999, 377; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.1985 - 11 B 2567/84 -, NVwZ 1987, 62; Schoch, a.a.O., Rn. 116 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1985 - 11 B 2567/84
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03
    Für die Ablösung der Stellplatzpflicht entspricht dies im Ergebnis der h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NordÖR 1999, 377; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.1985 - 11 B 2567/84 -, NVwZ 1987, 62; Schoch, a.a.O., Rn. 116 m.w.N.).
  • VG Bremen, 31.07.2014 - 4 V 824/14

    Alte Einwohnerzahl Bremerhavens bleibt vorerst maßgeblich - aufschiebende

    Einer weiteren, im materiellen Recht angesiedelten Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung zur Aufhebung der Vollziehung bedarf es nicht (VGH Hessen, Beschl. v. 03.12.2002 - 8 TG 2177/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 M 147/03; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 26. EL 2014, § 80 Rn. 343).

    Die Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO umfasst nicht nur Realakte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Verwaltungsakte (OVG Mecklenburg-Vorpom-mern, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 M 147/03).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2004 - 3 L 257/00

    Stellplatzablöse; Änderung der Rechtslage

    Die Pflicht zur Herstellung erforderlicher Stellplätze und damit auch die als deren Surrogat entstehende Pflicht zur Zahlung von Ablösebeiträgen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 12.10.2004 - 3 M 147/03 -UA S. 10 f.) entsteht vorhabenbezogen, weil sie nach dem Zweck des Gesetzes in dem Zeitpunkt eintritt, in dem durch die Verwirklichung des Vorhabens die Inanspruchnahme von Flächen für den hierdurch ausgelösten ruhenden Verkehr möglich wird.
  • VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zulässig ist auch der weiter gestellte Antrag, die Aufhebung der Vollziehung der Ordnungsverfügung mit Blick auf die Zwangsgeldfestsetzung und den zugehörenden Gebührenbescheid anzuordnen; insbesondere ist er gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO statthaft (vgl. OVG MV, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 M 147/03 -, LKV 2005, 172, 174 (abrufbar über beck online); Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 80 Rn. 344a).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2004 - 3 L 218/03

    Stellplatzablöse, Bauherreneigenschaft, Rechtsnachfolge

    Ohne eine Stellplatzablösepflicht würden nach der zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltenden Fassung des § 48 LBauO M-V andernfalls Bauherrn durch die Erteilung einer Baugenehmigung bevorteilt, deren Bauvorhaben aus tatsächlichen Gründen ohne die Schaffung ausreichender Stellplätze errichtet oder verändert wird (vgl. Senat, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 M 147/03 -).
  • VG Greifswald, 07.04.2016 - 3 A 115/14

    Anforderungen an die Erhebung eines Stellplatzablösebetrages

    Zutreffend geht der Kläger zwar zunächst davon aus, dass es sich bei der Stellplatzablöse nicht um eine öffentliche Abgabe im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 M 147/03 -, juris - nur Leitsatz).
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